SARS-CoV-2-Analytik: Aufhebung der Kostenübernahme durch den Bund ab dem 1. Januar 2023

Gemäss der BAG-Medienmitteilung vom 21. Dezember 2022 werden die Kosten für COVID-19-Tests ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr vom Bund übernommen!

Die Kosten für einen COVID-19-Test müssen ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich von derjenigen Person bezahlt werden, die sich testen lässt. Die Kosten für ärztlich angeordnete Tests werden – vorbehaltlich der Franchise und des Selbstbehalts – von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen, wenn der Test notwendig ist, um das weitere medizinische Vorgehen zu bestimmen.

Ab dem 1. Januar 2023 basiert die Abrechnung der SARS-CoV-2-Analysen zu Lasten der OKP sowie für Selbstzahler auf den Vorgaben der Analysenliste (AL). Die Analysen werden per 1. Januar 2023 folgendermassen abgerechnet:

Bezeichnung

Pos.-Nr.

TP ab 1. Januar 2023

SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2),

1 Keim oder 1. Keim (PCR)

3186.00

72.0

SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2), Genotypisierung

3188.00

197.6

SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2),

Ig oder IgG (Antikörper)

3189.00

37.8

 

COVID-19- Verordnung Zertifikate

Die COVID-19-Verordnung Zertifikate wird bis zum 31. August 2023 verlängert. COVID-Zertifikate erleichtern den internationalen Reiseverkehr für Personen aus der Schweiz. Die Nutzung des Zertifikats soll daher weiterhin möglich sein, auch wenn sich aktuell kein Bedarf zur Nutzung in der Schweiz selbst zeigt. Dazu muss das System erhalten und mit dem digitalen COVID-19-Zertifikat der Europäischen Union (EU) kompatibel bleiben.