Das seit 2013 gültige HIV-Testkonzept vom BAG wurde am 1. Januar 2025 durch die neue HIV-Testrichtlinie abgelöst.
Neu ist die Ärzteschaft für die Verifizierung der HIV-Infektion an einer zweiten Probe und die Veranlassung weiterführender Abklärungen verantwortlich.
Die Diagnose beruht weiterhin mindestens auf einer zweistufigen Testpositivität (mit zwei unterschiedlichen Test-Prinzipien). Bei Verdacht auf eine frische Infektion erlaubt das neue Konzept eine schnellere und abschliessendere Diagnosenstellung an einer einzigen Einsendung, idealerweise aus 3 mL EDTA-Plasma.
Bitte entnehmen Sie weitere wichtige Informationen aus dem Punkt und beachten Sie vor allem auch die Rückseite für die Algorithmus-Übersicht: