
Der Bund übernimmt neu auf Grundlage der aktualisierten Beprobungsstrategie des BAG die Kosten der ambulant durchgeführten molekularbiologischen und serologischen Analysen und damit verbundenen Leistungen auf SARS-CoV-2 bei Personen, welche die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG vom 24. Juni 2020 erfüllen.
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